Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma:

NEXXT Camper GmbH & Co. KG

Geschäftsführer: Thorsten Beck
Altenfeldsdeich 29

25489 Haseldorf

Tel.: 0172 992 25 22
info@nexxt-camper.de


(im Folgenden NEXXT Camper genannt) gegenüber Verbrauchern

1. Allgemeines
1.1. Für Rechtsgeschäfte mit NEXXT Camper GmbH & Co. KG, insbesondere für alle Angebote und Verträge von NEXXT Camper GmbH & Co. KG, sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt ist und anerkannt wird.
1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.
1.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote
2.1. Angebote von NEXXT Camper GmbH & Co. KG sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch diese Bestätigung von NEXXT Camper GmbH & Co. KG oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
2.2. Angebote von NEXXT Camper GmbH & Co. KG erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Selbstbelieferung durch ihre Lieferanten, wobei NEXXT Camper GmbH & Co. KG für die sorgfältige Auswahl ihrer Lieferanten und die eigene Leistungsfähigkeit einsteht, und der grundsätzlichen Verfügbarkeit der Ware beim Hersteller. Letzteres gilt insbesondere für Ware, bei der typischerweise Chargen unterschieden werden. NEXXT Camper GmbH & Co. KG unterrichtet den Kunden binnen einer Woche ab Bekanntwerden von der fehlenden Liefermöglichkeit. Diese Unterrichtung gilt als leistungsbefreiender Rücktritt vom Vertrag, soweit die Nichtliefermöglichkeit nicht von NEXXT Camper GmbH & Co. KG zu vertreten ist.
2.3. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und andere Waren- und Leistungsbeschreibungen in zu einem Angebot gehörenden Unterlagen sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, als nur annähernd angegeben zu verstehen.
2.4. Die Prüfung der Verwendbarkeit der Waren von NEXXT Camper GmbH & Co. KG vor Vertragsabschluss obliegt dem Kunden.

3. Preise
3.1. Die auf der Homepage von NEXXT Camper GmbH & Co. KG genannten Preise sind unverbindlich. Der Vertrag kommt nur zu dem Preis, den NEXXT Camper GmbH & Co. KG in seiner Auftragsbestätigung nennt, zustande.
3.2. Für Auszeichnungsfehler im eigenen Ladenlokal übernimmt NEXXT Camper GmbH & Co. KG keine Haftung. Der Vertrag kommt nur zu dem Preis zustande, der dem Kunden an der Kasse genannt wird.

4. Lieferung
4.1. NEXXT Camper GmbH & Co. KG liefert nach dem üblichen technischen Standard. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Änderung und/oder Verbesserung der Konstruktion, geringfügige Abweichungen in der Farbe oder Form bleiben NEXXT Camper GmbH & Co. KG vorbehalten und sind damit vertragsgerecht.

4.2. NEXXT Camper GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt.

4.3. Die Lieferung erfolgt ab Lager NEXXT Camper GmbH & Co. KG einschließlich Verpackung. Die Art der Verpackung ist NEXXT Camper GmbH & Co. KG überlassen.

4.4. Für Schäden aus Verzug oder Unmöglichkeit haftet NEXXT Camper GmbH & Co. KG nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für entferntere oder Folgeschäden sowie bei höherer Gewalt entfällt.

4.5. Lieferfristen führen nur dann zur Anwendbarkeit der Rechtsfolge des § 323 Abs. 2 Ziffer 2 BGB (Entbehrlichkeit der Fristsetzung für einen Rücktritt) wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

4.6. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.7. Schuldet NEXXT Camper GmbH & Co. KG die Lieferung der Ware zum Kunden und/oder dessen Aufbau beim Kunden, ist der Kunde verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zum Liefer- bzw. Aufstellort zu gewährleisten. Kosten für erforderlich werdende Hebebühnen, Lastenaufzüge oder Kräne gehen deshalb zu seinen Lasten.

5. Warenbeschaffenheit, Untersuchungs- und Rügepflicht

5.1. NEXXT Camper GmbH & Co. KG verpflichtet sich, alle Waren in handelsüblicher Weise fachgerecht bereitzustellen. Geschuldet ist Ware mittlerer Qualität und Güte. Textilien bestehen zum Teil aus Naturprodukten, handelsübliche kleinere Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche, leichte Farbschattierungen, sowie geringfügige Unterschiede in der Länge der Nähte sind bei allen von NEXXT Camper GmbH & Co. KG gelieferten Textilprodukten als vertragsgerecht hinzunehmen.

5.2. Anwendungstechnische Beratung gibt NEXXT Camper GmbH & Co. KG nach bestem Wissen aufgrund ihrer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von den eigenen Prüfungen und Versuchen,

5.3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Beanstandungen sichtbarer Mängel, der Menge und des Sortiments sind binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei NEXXT Camper GmbH & Co. KG geltend zu machen und zu begründen. Durch sie wird der Kunde nicht von der Verpflichtung zur Zahlung entbunden.

5.4. Bei berechtigten Beanstandungen wird NEXXT Camper GmbH & Co. KG eventuelle Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach ihrer Wahl die Ware entweder nacharbeiten, Ersatzware liefern oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen.

5.5. Für Schäden, die durch Einhaltung der Prüfpflichten des Kunden hätten vermieden werden können, ist jede Haftung von NEXXT Camper GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

5.6. Soweit Schäden trotz Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden entstehen, haftet NEXXT Camper GmbH & Co. KG nur, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. In diesem Falle ist die Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Höhere Gewalt

6.1. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuerschäden. Überschwemmungen. Verfügungen von hoher Hand, — auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen — sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien NEXXT Camper GmbH & Co. KG für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.

6.2. Solche Ereignisse berechtigen NEXXT Camper GmbH & Co. KG, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

7. Zahlung und Aufrechnung/Zurückbehaltung

7.1. Die Preise gelten ab Geschäftslokal München brutto.

7.2. Die Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind sie – auch bei Teilleistungen – sofort ohne Abzug eingehend bei NEXXT Camper GmbH & Co. KG zahlbar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn NEXXT Camper GmbH & Co. KG über den Gegenwert frei verfügen kann, Gebühren, Diskont, Inkassospesen und sonstige Zahlungsnebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. NEXXT Camper GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu fordern.

7.3. Der Abzug von Skonti oder Rabatten ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.

7.4. Zahlungen werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet.

7.5. Wesentliche Verschlechterung in der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen NEXXT Camper GmbH & Co. KG, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.6. Bei verspäteter Zahlung werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bis auf Weiteres Verzugszinsen berechnet, die 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz liegen.

7.7. Kraft Gesetzes gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er Leistungen von NEXXT Camper GmbH & Co. KG nicht binnen 30 Tagen seit Zugang von Ware und Rechnung bezahlt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NEXXT Camper GmbH & Co. KG berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, ebenso bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsabschluss oder bei falschen Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden bei Vertragsabschluss. In diesem Fall ist NEXXT Camper GmbH & Co. KG ferner berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele aufzukündigen und Ausgleich offener Rechnungen zu verlangen.

7.8. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn, seine Gegenforderung ist von NEXXT Camper GmbH & Co. KG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Mit abgetretenen Forderungen darf überhaupt nicht aufgerechnet werden.

8. Schadenersatzansprüche bei Nichtabnahme der Ware

8.1. Bei Nichtabnahme bestellter Ware oder bei Einbehalt der Ware wegen Zahlungsverzuges ist NEXXT Camper GmbH & Co. KG berechtigt, als pauschalierten Schaden 40% des Wertes schon beim Lieferanten in Arbeit befindlicher oder bereitgestellter Ware und 20% vom Wert des noch nicht abgerufenen Abschlussrestes zu fordern für entstandene Kosten, Rohwarenpreisrisiko und entgangenen Gewinn. Es steht dem Kunden frei, darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden von NEXXT Camper GmbH & Co. KG niedriger ist.

8.2. Das Recht zum geltend machen weiteren Schadens ist NEXXT Camper GmbH & Co. KG durch vorstehende Klausel nicht abgeschnitten.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von NEXXT Camper GmbH & Co. KG

9.2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware selbst bestimmungsgemäß zu nutzen. Andere Verfügungen, insbesondere Weitergabe jeder Art, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung an Dritte sind nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene gerichtliche Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Ware sind unverzüglich bei NEXXT Camper GmbH & Co. KG schriftlich unter Beifügung einer vollständigen Ablichtung des Pfändungsprotokolls und/oder sonstiger Belege anzuzeigen. Sofern NEXXT Camper GmbH & Co. KG die Ware wegen der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung oder sonst unsachgemäßer Behandlung zurücknimmt, liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag. Dadurch entstehende lnterventionskosten von NEXXT Camper GmbH & Co. KG gehen zu Lasten des Kunden.

9.3. Übersteigt der Wert der NEXXT Camper GmbH & Co. KG gegebenen Sicherung deren Gesamtforderungen um mehr als 20%, verpflichtet sich NEXXT Camper GmbH & Co. KG auf Verlangen des Kunden zur Freigabe vollständig bezahlter Ware nach Wahl von NEXXT Camper GmbH & Co. KG

10. Rechte der Kunden bei Mängeln der Ware

10.1. Innerhalb von 2 Jahren nach Ablieferung der Neuware haftet NEXXT Camper GmbH & Co. KG dafür, dass die Ware frei von Mängeln ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung und Bedienung aufheben oder erheblich mindern. Fehler, die durch Abnutzung und/ oder Verschleiß entstehen, sind nicht erfasst, selbst, wenn diese Fehler innerhalb des ersten Jahres nach Lieferung auftreten. Ferner sind solche Fehler nicht erfasst, die – nicht auf das Verhalten von NEXXT Camper GmbH & Co. KG zurückgehend – durch unsachgemäße oder fehlerhafte Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder einen Dritten, eigenmächtige Änderungen oder ähnliche, in der Sphäre des Kunden liegende Umstände verursacht werden.

10.2. Bei gebrauchter Ware einschließlich Vorführware gilt oben Nr. 9.1. mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist 1 Jahr beträgt.

10.3. Eine besondere Beschaffenheit der von NEXXT Camper GmbH & Co. KG verkauften Ware oder ihre Eignung für eine besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen worden ist.

10.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungs- und Pflegeanweisung für die Ware zu beachten und strikt zu befolgen. Für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Benutzung oder Behandlung der Ware durch den Kunden herrühren, haftet NEXXT Camper GmbH & Co. KG nicht.

10.5. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich erfolgen. Insbesondere offensichtliche Mängel sind spätestens binnen 10 Tagen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge sind Gewährleistungsansprüche gegen NEXXT Camper GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

10.6. Ansprüche wegen Mängeln der Ware sind auf Nacherfüllung beschränkt, und zwar nach Wahl der NEXXT Camper GmbH & Co. KG auf das Recht der Nachbesserung und/oder Ersatzleistung. NEXXT Camper GmbH & Co. KG ist zu dieser Nacherfüllung eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird NEXXT Camper GmbH & Co. KG diese Möglichkeit verweigert, so ist NEXXT Camper GmbH & Co. KG insoweit von der Nachbesserung und von weiteren Mängelansprüchen befreit. Ein Recht zum Rücktritt oder zur Minderung hat der Kunde nur dann, wenn auch eine wiederholte Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung der NEXXT Camper GmbH & Co. KG fehlgeschlagen ist.

10.7. Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz gegen NEXXT Camper GmbH & Co. KG bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entfernte und/oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.8. Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnützung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach Sinn und Zweck des Vertrages nicht vorausgesetzt sind, bzw. auf unsachgemäße Änderung oder Instandsetzungsmaßnahmen durch den Kunden zurückzuführen sind.

10.9. Die Vorschriften der §§ 478 und 479 BGB über die Rückgriffsansprüche bleiben unberührt mit der Maßgabe, dass Schadensersatz von NEXXT Camper GmbH & Co. KG nur geschuldet ist, wenn der Mangel auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von NEXXT Camper GmbH & Co. KG beruht und /oder der Schaden in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht.

11. Herstellergarantie

11.1. NEXXT Camper GmbH & Co. KG übernimmt über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ausdrücklich die Herstellergarantie gegenüber dem Kunden nicht mit. Der Kunde hat damit in diesen Fällen ausschließlich einen Anspruch gegen den Hersteller im Rahmen und im Umfang der von diesem gewährten Herstellergarantie.

11.2. Die Herstellergarantie ist in vielen Fällen eingeschränkt und erfasst nur den Materialersatz. Der Kunde bleibt damit zur Bezahlung der Leistungen von NEXXT Camper GmbH & Co. KG im Garantiefall verpflichtet.

12. Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

12.1. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch NEXXT Camper GmbH & Co. KG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NEXXT Camper GmbH & Co. KG beruhen, gelten die vorstehend unter Ziffer 9 genannten Ausschluss- und Haftungsbegrenzungen nicht.

12.2. Gleiches gilt auch bei der Verletzung einer Kardinalspflicht aus dem Vertrag, sowie in Fällen gesetzlich vorgeschriebener zwingender Haftung.

13. Besondere Bedingungen beim Fernabsatz
13.1. Die nachfolgenden Bestimmungen zum Widerrufsrecht gelten ausschließlich dann, wenn sie von uns Ware im Rahmen von Fernabsatzgeschäften, also bspw. über das Internet, per E-Mail, per Telefon, per Telefax oder postalisch erwerben, und nicht in unserem Ladengeschäft erworben haben.

14. Salvatorische Klausel
15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen zur Folge.
15.2. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten die rechtsgültigen Bestimmungen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung des Sinnes und des Zweckes dieser Geschäftsbedingungen getroffen hätten, um den erstrebten wirtschaftlichen Erfolg herbei zu führen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.